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Eine Defibrillatorimplantation ist erforderlich bei Personen, die zu gefährlichen Herzrhythmusstörungen wie z. B. Kammerflimmern oder Kammertachykardien neigen. Meist betrifft das Personen mit einer schweren Herzerkrankung. Vor allem eine ausgeprägte Herzschwäche nach einem Herzinfarkt oder bei einer Herzmuskelerkrankung (Kardiomyopathie) prädisponieren für derartige gefährliche Rhythmusstörungen. Nach einer erfolgreichen Wiederbelebung ist meist ebenfalls ein Defibrillator erforderlich, um erneute lebensbedrohliche Rhythmusstörungen zu verhindern oder ggf. sofort zu behandeln. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist es sinnvoll zur Besserung einer Herzschwäche einen speziellen Defibrillator oder Herzschrittmacher (Kardiale Resynchronisationstherapie CRT) zu implantieren.
Ob Sie von einem Defibrillator profitieren, kann ihr Kardiologe bzw. Ihre Kardiologien klären. Der Defibrillator wird, ähnlich wie ein Herzschrittmacher, in örtlicher Betäubung unter die Brusthaut implantiert. Die Elektroden werden über Venen zum Herz vorgeschoben und dort in den verschiedenen Herzkammern verankert. Die Operation führt Dr. Matula im Herzkatheterlabor Nymphenburg (Link) im Klinikum Dritter Orden (Link) seit 18 Jahren routinemäßig im Rahmen eines kurzen stationären Aufenthaltes durch.
Dr. Matula hat sich in den 90iger Jahren an der Vanderbilt University in den USA intensiv wissenschaftlich mit der Defibrillator Technik beschäftigt und leistete zahlreiche Beiträge zur Fortentwicklung der damals neuartigen Geräte.